Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat ihre jährlichen Empfehlungen für die Influenzastämme veröffentlicht, die ab Herbst 2026 in saisonalen Impfstoffen enthalten sein sollen, mit separaten Leitlinien für eibasierte, zellbasierte und lebend-attenuierte Plattformen.
Hersteller von lebend-attenuierten und eibasierten Impfstoffen sollten drei Stämme einschließen: ein A/Missouri/11/2025 (H1N1)pdm09-ähnliches Virus, ein A/Darwin/1454/2025 (H3N2)-ähnliches Virus und ein B/Tokyo/EIS13-175/2025 (B/Victoria-Linie)-ähnliches Virus. Für zellbasierte Impfstoffe wechselt die H3N2-Komponente zu einem A/Darwin/1415/2025-ähnlichen Virus und der B-Stamm zu einem B/Pennsylvania/14/2025 (B/Victoria-Linie)-ähnlichen Virus.
Die Empfehlungen setzen den Übergang von tetravalenten Impfstoffen fort. Die B/Yamagata-Influenza-Linie, die zuvor als vierter Stamm enthalten war, wurde seit März 2020 nicht mehr im Umlauf nachgewiesen und gilt nicht mehr als Bedrohung für die öffentliche Gesundheit. Für Regionen, die den Übergang noch nicht abgeschlossen haben, können Hersteller weiterhin tetravalente Formulierungen unter Verwendung des von der WHO empfohlenen B/Phuket/3073/2013 (B/Yamagata-Linie)-ähnlichen Virus herstellen.
Die EMA formuliert ihre Empfehlungen jährlich auf der Grundlage weltweiter Überwachungsdaten, die von der WHO gesammelt werden. Influenzaviren entwickeln sich ständig weiter, was regelmäßige Aktualisierungen der Stämme für die Aufrechterhaltung der Impfstoffwirksamkeit unerlässlich macht. Zusammen mit den Stammempfehlungen aktualisierte die EMA die Spezifikationen für die in der Impfstoffqualitätskontrolle verwendeten Reagenzien.
Inhaber von Marktzulassungen müssen bis zum 15. Juni 2026 Anträge auf Aktualisierung der Zusammensetzung zentral zugelassener saisonaler Grippeimpfstoffe einreichen.
Quelle: EMA-Nachrichten