Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat ihre jährlichen Empfehlungen für die Influenzavirus-Stämme veröffentlicht, die ab Herbst 2026 in saisonalen Impfstoffen enthalten sein sollen. Dabei werden getrennte Stammzusammensetzungen für eibasierte, zellbasierte und attenuierte Lebendimpfstoffe festgelegt.
Die Empfehlungen wurden ursprünglich im März 2026 vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA befürwortet und am 7. Mai sowie am 26. Mai 2026 aktualisiert, um zusätzliche Leitlinien zu spezifischen Stämmen für die verschiedenen Impfstofftypen bereitzustellen.
Stammzusammensetzung
Hersteller von attenuierten Lebendimpfstoffen und eibasierten Impfstoffen sollten für die Saison 2026/2027 die folgenden drei Stämme verwenden: ein A/Missouri/11/2025 (H1N1)pdm09-ähnliches Virus, ein A/Darwin/1454/2025 (H3N2)-ähnliches Virus und ein B/Tokyo/EIS13-175/2025 (B/Victoria-Linie)-ähnliches Virus.
Für zellbasierte Impfstoffe lauten die empfohlenen Stämme: ein A/Missouri/11/2025 (H1N1)pdm09-ähnliches Virus, ein A/Darwin/1415/2025 (H3N2)-ähnliches Virus und ein B/Pennsylvania/14/2025 (B/Victoria-Linie)-ähnliches Virus.
Übergang zu dreiwertigen Impfstoffen
Die Empfehlungen für 2026/2027 setzen den Trend weg von vierwertigen Impfstoffen fort. Die B/Yamagata-Influenza-Linie, die zuvor als vierter Stamm enthalten war, wurde seit März 2020 im Umlauf nicht mehr nachgewiesen und gilt nicht länger als Bedrohung für die öffentliche Gesundheit. Daher empfiehlt die EU für die kommende Saison keinen B/Yamagata-Stamm, was der WHO-Leitlinie entspricht.
In Regionen, in denen der Übergang zu dreiwertigen Impfstoffen noch nicht abgeschlossen ist, können Hersteller von Inaktivat-Impfstoffen weiterhin vierwertige Formulierungen produzieren. In solchen Fällen sollte der von der WHO empfohlene B/Phuket/3073/2013 (B/Yamagata-Linie)-ähnliche Virus verwendet werden.
Jährlicher Prozess und Zeitplan
Jedes Jahr erstellt die EMA ihre Impfstoffzusammensetzungsempfehlungen auf der Grundlage weltweiter Überwachungsdaten der Weltgesundheitsorganisation. Influenzaviren entwickeln sich ständig weiter, sodass regelmäßige Aktualisierungen der Impfstoffstämme für die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit unerlässlich sind.
Neben den Stammempfehlungen aktualisierte die EMA auch Anhang I (Reagenzien zur Impfstoffstandardisierung), der die Spezifikationen für die in der Impfstoffqualitätskontrolle verwendeten Reagenzien festlegt.
Inhaber von Marktzulassungen müssen bis zum 15. Juni 2026 Anträge auf Aktualisierung der Zusammensetzung zentral zugelassener saisonaler Influenza-Impfstoffe einreichen.
Quelle: EMA News